Unsere Gesellschaft

Die Basis für die Gründung der portfoliomanagement ist der im Dezember 2015 geschlossene Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein. Die Gesellschaft wurde danach als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Die portfoliomanagement gilt nicht als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut und betreibt keine Geschäfte, die einer Zulassung durch nationale oder internationale Aufsichtsbehörden bedürfen. Dennoch werden bestimmte Regelungen des Kreditwesengesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes und des Geldwäschegesetzes auf die Anstalt angewendet.

Unser Auftrag

Der Anstalt obliegt gemäß dem Staatsvertrag der Länder die Aufgabe, von der Hamburg Commercial Bank AG (ehemals HSH Nordbank AG), ihren in- oder ausländischen Tochterunternehmen und ihren Rechtsnachfolgern zum Zwecke von deren Stabilisierung übernommene Risikopositionen unter den Voraussetzungen des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes gewinnorientiert zu verwerten und abzuwickeln.

Die Anstalt ist mit einer Kreditermächtigung ausgestattet, die es ihr ermöglicht, den Ankauf und die Bewirtschaftung eines Portfolios notleidender Kredite von der Hamburg Commercial Bank AG (ehemals HSH Nordbank AG) zu finanzieren. Damit steht der Auftrag der portfoliomanagement: die qualifizierte Portfolioabwicklung unter größtmöglicher Wahrung der Vermögensinteressen der Träger.

Unsere Strategie

Das langfristige Ziel der portfoliomanagement ist eine für die Träger Hamburg und Schleswig-Holstein möglichst wertschonende Abwicklung des Übertragungsportfolios. Grundsätzlich können durch den Verkauf einzelner Engagements auch Verluste realisiert werden, ohne dass gegen die übergeordnete Zielsetzung verstoßen wird.

Externe Einflussfaktoren auf die Strategische Zielerreichung

Bei der Erreichung ihrer strategischen Ziele ist die portfoliomanagement in hohem Maße von der aktuellen Entwicklung der Schifffahrtsmärkte abhängig. Hier sind insbesondere die für die Kreditnehmer am Markt erzielbaren Charterraten der wesentliche Parameter für die Erbringung der vereinbarten Leistungen (Zins und Tilgung).

Die Charterraten bestimmen sich aus dem Zusammenspiel der angebotenen und nachgefragten Frachtkapazitäten. Das Angebot erhöht sich durch Ablieferungen neuer Schiffe und reduziert sich vor allem durch Verschrottungen. Die Nachfrage der Frachtkapazitäten ist wiederum vor allem unabhängig von der makroökonomischen Entwicklung des Welthandels. Dies erklärt sich die hohe Konjunkturabhängigkeit der Schifffahrtsbranche. So schmälern politische, wirtschaftliche, soziale und kriegerische Konflikte typischerweise das regionale und globale Wirtschaftswachstum und verschlechtern die Ertragslage der Kreditnehmer im Portfolio der portfoliomanagement, was sich unmittelbar auf die Werthaltigkeit der Kreditsicherheiten auswirkt.

Die portfoliomanagement berücksichtigt die Entwicklung der Schifffahrtsmärkte laufend in der Ausgestaltung ihrer Abwicklung. Historische und für die Zukunft prognostizierte Charterraten sind in diesem Zusammenhang wesentliche Eckpunkte für die Entwicklung der Restrukturierungsmaßnahmen.

Unsere Struktur

Die portfoliomanagement hat ihren Hauptsitz in Kiel. Organisatorisch ist die Anstalt in zwei Dezernate gegliedert. Dem Dezernat I steht Frau Ulrike Helfer vor. Es deckt die Bereiche Kredit und Personal ab. Die wesentliche Arbeit mit dem Portfolio wird von diesem Dezernat übernommen. Das Dezernat II sichert den Betrieb der Anstalt und wird von Herrn Dr. Karl-Hermann Witte geleitet. Es besteht aus den Bereichen Risikocontrolling und strategische Abbauplanung, Treasury und Finanzen sowie Unternehmenssteuerung. Die Abteilung Vorstandsstab, Recht und Datenschutz ist organisatorisch beiden Vorstandsmitgliedern zugeordnet.

Unser Team

Das Team der portfoliomanagement besteht aus Expertinnen und Experten, die in den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen für das gemeinsame Unternehmensziel arbeiten. Schifffahrt, Reederei, Finanzierung, Risiko, Restrukturierung, Bankbetrieb – die Mannschaft der portfoliomanagement wird durch den Beitrag und die individuelle Erfahrung jedes Einzelnen zu einem erfolgreichen Team.

 

Fachbereiche

Leiterin Kredit

Martina Philippsen

Leiterin Personal

Babette Tschentschel

Leiter Risikocontrolling und strategische Abbauplanung

Dr. Achim Zöller

Leiter Treasury und Finanzen

Jörg Arndt

Leiterin Unternehmenssteuerung

Kirsten Walsemann

Leiter Vorstandsstab, Recht & Datenschutz

Thomas Pannek

Unser Vorstand

Vorstand

Ulrike Helfer

Ulrike Helfer, Jahrgang 1959, begann ihre berufliche Laufbahn bei der Landesgenossenschaftsbank AG. Nach Stationen bei der Kieler Volksbank eG, bei der Deutschen Bank AG und der Vereins- und Westbank AG, unter anderem als stellvertretende Leiterin der Abteilung für internationale Schifffahrt, wechselte die Bankfachwirtin 2005 zum Transportfinanzierer DVB Bank SE. Dort war Ulrike Helfer stellvertretende Leiterin für das weltweite Containergeschäft und Leiterin der Niederlassung Hamburg. 2011 übernahm Ulrike Helfer als Chief Representative und Leiterin für die DVB Bank SE die Niederlassung Athen. Als Expertin für Schiffsfinanzierung genießt sie national und international hohes Ansehen. Seit Juli 2016 ist Ulrike Helfer Vorstandsmitglied der portfoliomanagement.

Vorstand

Dr. Karl-Hermann Witte

Dr. Karl-Hermann Witte, Jahrgang 1962, begann nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann zunächst als Projektmanager bei der Westdeutschen Landesbank Girozentrale. Seine anschließende Tätigkeit führte ihn nach Schleswig-Holstein: als Bereichsleiter IT und Organisation bei der Landesbank Kiel. 2003 wechselte Dr. Karl-Hermann Witte zur Investitionsbank Schleswig-Holstein und übernahm hier die Bereichsleitung Unternehmenssteuerung, später die Bereichsleitung Kredit. Seit April 2009 ist er darüber hinaus Geschäftsführer der hsh finanzfonds AöR und seit Januar 2016 Vorstandsmitglied der portfoliomanagement.

Unsere Gremienstruktur

Die Gremien der portfoliomanagement sind der Verwaltungsrat sowie die Trägerversammlung. Ersterer bestimmt die Grundsätze der Geschäftsführung und hat unter anderem den Vorstand der Anstalt zu beraten und seine Geschäftsführung zu überwachen. Die Trägerversammlung entscheidet in den durch Gesetz oder Satzung der Anstalt bestimmten Fällen unter anderem über den Erlass und die Änderung der Satzung, die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates sowie den Erwerb der einzelnen Risikopositionen. Alle drei Organe der Anstalt – Vorstand, Verwaltungsrat und Trägerversammlung – stehen in engem Austausch miteinander und stellen gemeinsam die erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft sicher.

Unsere Träger

Träger der portfoliomanagement sind die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg. Sie errichteten durch einen gemeinsamen Staatsvertrag vom 18. Dezember 2015 die Abwicklungsanstalt. Der Kurs der Anstalt sowie die Ergebnisse der Arbeit werden in regelmäßigen Abständen dem Parlament und der Öffentlichkeit vorgestellt, auch das wurde im Staatsvertrag festgelegt. Die portfoliomanagement berichtet deshalb vierteljährlich den zuständigen Ausschüssen des schleswig-holsteinischen Landtages und der Hamburger Bürgerschaft über „die Angelegenheiten der Anstalt“ auf Basis eines so genannten Anstaltsberichtes.

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen.

Wie wurden die beiden Vorstände bestimmt und eingesetzt?

Der Vorstand der portfoliomanagement war zunächst für die Übergangs- und Aufbauzeit mit Frau Dr. Sibylle Roggencamp und Herrn Dr. Karl-Hermann Witte besetzt. Die beiden Vorstandspositionen wurden ausgeschrieben. Der Verwaltungsrat führte mit Unterstützung einer Personalberatungsfirma ein Auswahlverfahren durch mit dem Ergebnis, dass Frau Ulrike Helfer und Herr Dr. Karl-Hermann Witte zu den Vorständen der Anstalt ernannt wurden.

Wie wird eine effektive und gewinnorientierte Verwertung des Portfolios sichergestellt?

Der Staatsvertrag und die Satzung binden die Anstalt eng an die Aufgabe, die übernommenen Portfolios „gewinnorientiert zu verwerten und abzuwickeln“. So ist es im § 2 des gemeinsamen Staatsvertrags festgeschrieben. Die Abwicklung erfolgt dabei nach Maßgabe eines Abwicklungsplans, der der Zustimmung des Verwaltungsrats bedarf und der Trägerversammlung zur Genehmigung vorgelegt wird. Innerhalb der strategischen Leitplanken fällt der Vorstand die operativen Entscheidungen, unterstützt von einem Team ausgewiesener Bank- und Marktexperten. Daneben hängt der Erfolg der Verwertung auch von den Entwicklungen an den Schifffahrtsmärkten ab.

Wie setzt sich der Verwaltungsrat zusammen?

Der Verwaltungsrat der Anstalt hat vier Mitglieder; jeweils zwei Mitglieder werden von den beiden Ländern benannt. Den Vorsitz des Verwaltungsrats hat die diensthöchste Vertreterin oder der diensthöchste Vertreter des Finanzministeriums Schleswig-Holstein bzw. der Finanzbehörde Hamburg; er wechselt jährlich zwischen den Ländern. In 2023 ist Frau Staatsekretätin Dr. Silke Torp Vorsitzende des Verwaltungsrates und Frau Dipl.-Kfm. Corinna Warlich weiteres Mitglied des Land Schleswig-Holstein. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird vertreten durch Frau Senatsdirektorin Dr. Sibylle Roggencamp und Herrn Dr. Dirk Lammerskötter.

Ist es denkbar, dass der Verwaltungsrat Entscheidungen trifft, die den Interessen der Trägerländer widersprechen?

Nein, Beschlüsse der Aufsichtsgremien können unter keinen Umständen gegen den Willen eines der beiden Trägerländer  getroffen werden. Die Satzung sieht vor, dass Beschlüsse der Trägerversammlung stets einstimmig zu fassen sind. Im Verwaltungsrat hat jeder der beiden Träger ein Vetorecht.

Wie viele Mitglieder hat die Trägerversammlung?

Die Trägerversammlung hat insgesamt zwei Mitglieder. Sie setzt sich aus jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg sowie des Landes Schleswig-Holstein zusammen. Mitglieder der Trägerversammlung sind derzeit Frau Ministerin Monika Heinold (Schleswig-Holstein) und Herr Senator Dr. Andreas Dressel (Hamburg). Den Vorsitz der Trägerversammlung hat im Jahr 2023 die Freie und Hansestadt Hamburg; er wechselt jährlich.