Unsere Gesellschaft
Die Basis für die Gründung der portfoliomanagement ist der im Dezember 2015 geschlossene Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein. Die Gesellschaft wurde danach als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Die portfoliomanagement gilt nicht als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut und betreibt keine Geschäfte, die einer Zulassung durch nationale oder internationale Aufsichtsbehörden bedürfen. Dennoch werden bestimmte Regelungen des Kreditwesengesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes und des Geldwäschegesetzes auf die Anstalt angewendet.