Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie können wir Ihnen helfen? Die häufigsten Anliegen finden Sie hier.

Wirken sich Schwankungen des US-Dollar-Wechselkurses auf den Erfolg der portfoliomanagement aus?

Für die portfoliomanagement besteht kein direktes Währungsrisiko, da das übernommene Portfolio währungskongruent refinanziert wurde und somit keine langfristig offenen Devisenpositionen bestehen. Ein Großteil der verwalteten Schiffskredite dotiert in US-Dollar, die portfoliomanagment bilanziert in Euro. Eine US-Dollar-Aufwertung erhöht somit das bilanziell ausstehende Forderungsvolumen. Analog dazu reduziert eine Abwertung des US-Dollars das Forderungsvolumen.

Was ist ein „Exposure at Default“, EaD?

Das Exposure at Default (kurz: EaD) beziffert zum Zeitpunkt des Ausfalls eines Kreditnehmers die Höhe der bestehenden Kreditforderungen. Ein Kreditnehmer gilt als ausgefallen, wenn er mehr als 90 Tage mit seinen Leistungen für Zins und/oder Tilgungen im Verzug ist.

 

Wie wurden die beiden Vorstände bestimmt und eingesetzt?

Der Vorstand der portfoliomanagement war zunächst für die Übergangs- und Aufbauzeit mit Frau Dr. Sibylle Roggencamp und Herrn Dr. Karl-Hermann Witte besetzt. Die beiden Vorstandspositionen wurden ausgeschrieben. Der Verwaltungsrat führte mit Unterstützung einer Personalberatungsfirma ein Auswahlverfahren durch mit dem Ergebnis, dass Frau Ulrike Helfer und Herr Dr. Karl-Hermann Witte zu den Vorständen der Anstalt ernannt wurden.

Ist es denkbar, dass der Verwaltungsrat Entscheidungen trifft, die den Interessen der Trägerländer widersprechen?

Nein, Beschlüsse der Aufsichtsgremien können unter keinen Umständen gegen den Willen eines der beiden Trägerländer  getroffen werden. Die Satzung sieht vor, dass Beschlüsse der Trägerversammlung stets einstimmig zu fassen sind. Im Verwaltungsrat hat jeder der beiden Träger ein Vetorecht.

Wie wird eine effektive und gewinnorientierte Verwertung des Portfolios sichergestellt?

Der Staatsvertrag und die Satzung binden die Anstalt eng an die Aufgabe, die übernommenen Portfolios „gewinnorientiert zu verwerten und abzuwickeln“. So ist es im § 2 des gemeinsamen Staatsvertrags festgeschrieben. Die Abwicklung erfolgt dabei nach Maßgabe eines Abwicklungsplans, der der Zustimmung des Verwaltungsrats bedarf und der Trägerversammlung zur Genehmigung vorgelegt wird. Innerhalb der strategischen Leitplanken fällt der Vorstand die operativen Entscheidungen, unterstützt von einem Team ausgewiesener Bank- und Marktexperten. Daneben hängt der Erfolg der Verwertung auch von den Entwicklungen an den Schifffahrtsmärkten ab.

Wie setzt sich der Verwaltungsrat zusammen?

Der Verwaltungsrat der Anstalt hat vier Mitglieder; jeweils zwei Mitglieder werden von den beiden Ländern benannt. Den Vorsitz des Verwaltungsrats hat die diensthöchste Vertreterin oder der diensthöchste Vertreter des Finanzministeriums Schleswig-Holstein bzw. der Finanzbehörde Hamburg; er wechselt jährlich zwischen den Ländern. In 2023 ist Frau Staatsekretätin Dr. Silke Torp Vorsitzende des Verwaltungsrates und Frau Dipl.-Kfm. Corinna Warlich weiteres Mitglied des Land Schleswig-Holstein. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird vertreten durch Frau Senatsdirektorin Dr. Sibylle Roggencamp und Herrn Dr. Dirk Lammerskötter.

Wie viele Mitglieder hat die Trägerversammlung?

Die Trägerversammlung hat insgesamt zwei Mitglieder. Sie setzt sich aus jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg sowie des Landes Schleswig-Holstein zusammen. Mitglieder der Trägerversammlung sind derzeit Frau Ministerin Monika Heinold (Schleswig-Holstein) und Herr Senator Dr. Andreas Dressel (Hamburg). Den Vorsitz der Trägerversammlung hat im Jahr 2023 die Freie und Hansestadt Hamburg; er wechselt jährlich.